QC PARKREGELUNG

Parkgebühr – € 1 pro Stunde – € 10 ganztätig (24 h)

Auszug aus der Parkordnung
Der Parkplatz kann 24 Stunden am Tag genutzt werde.
Das Ticket berechtigt nur zur Nutzung eines Parkplatzes.
Bei Verlust oder Beschädigung des Tickets fällt eine Gebühr in Höhe von 20 € an, wie in der öffentlich ausgehängten Parordnung ausgeführt.
Der Parkplatz ist nicht bewacht. QC Room übernimmt keine Haftung.

Parkordnung QC Parking

BETREFF
Die vorliegende Parkordnung (“Parkordnung”) regelt die Benutzung der Tiefgarage (“Parkplatz”) durch die Gäste des Hotels QC Room. Die Einfahrt des Fahrzeugs in den Parkplatz, nach der Entnahme des Tickets an der entsprechenden Säule, impliziert die volle Akzeptanz des Inhalts der Pardordnung und den Abschluss eines Vertrages über die Belegung eines einzigen Parkplatzes, unter Ausschluss jeglicher Verpflichtung der Aufsicht und Überwachung seitens QC Terme S.r.l., die sich nur verpflichtet, die Verfügbarkeit eines Parkplatzes zu garantieren.

 

EINFAHRTSVORSCHRIFTEN
Nur Autos mit einer maximalen Höhe von 2,20 m und ohne Anhänger jeglicher Art dürfen auf den Parkplatz fahren. Drücken Sie auf der Einfahrtssäule die Taste zur Ausgabe des Tickets; alternativ können Sie Ihre Kreditkarte auf das Lesegerät legen (in diesem Fall wird kein Ticket ausgegeben). Der Parkplatz kann 24 Stunden am Tag und das ganze Jahr über genutzt werden.

 

TARIFE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach der Zufahrt unter Einhaltung der obigen Vorschriften ist es möglich, einen einzigen Parkplatz mit einem einzigen Fahrzeug gemäß den ausgehängten Tarifen und Vorschriften zu belegen. Der Zugang zum Parkplatz ist in den ersten 10 Minuten kostenlos. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, sich am Ende des Aufenthalts zur Ausfahrtssäule zu begeben und das Ticket vorzulegen oder seine Kreditkarte aufzulegen, ohne zu bezahlen. Wenn das Fahrzeug länger als 10 (zehn) Minuten auf dem Parkplatz steht, muss vor der Ausfahrt der fällige Betrag gemäß den nachstehenden Verfahren entrichtet werden:

A) Falls bei der Einfahrt in das Parkhaus ein Ticket ausgegeben wurde, ist Folgendes erforderlich: Bezahlung an dem im Parkhaus befindlichen Automaten, indem das Parkticket eingesteckt und in bar (Münzen oder Banknoten – Höchstwert 20 Euro) oder mit Kreditkarte bezahlt wird. Der Automat gibt das Ticket erneut aus unter Angabe des gezahlten Betrags. Bei Zahlung mit Kreditkarte kann eine Quittung über die POS-Transaktion angefordert werden. Das vom Automaten nach der Bezahlung neu ausgestellte Ticket muss dann in die Säule an der Ausfahrt eingeführt werden. Das Fahrzeug muss den Parkplatz innerhalb von 15 Minuten nach der Bezahlung verlassen ODER der Fahrer muss mit dem Fahrzeug zur Ausfahrt fahren und an der Säule an der Ausfahrt zuerst das Ticket einstecken und dann die Bezahlung vornehmen (nur mit Kreditkarte). B) Falls die Einfahrt in den Parkplatz mit Kreditkarte und ohne Ausgabe des Tickets erfolgt ist, muss der Fahrer mit dem Fahrzeug zur Säule an der Ausfahrt fahren und dieselbe Kreditkarte einstecken, die er für die Einfahrt in den Parkplatz verwendet hat. Sobald das System die Zufahrtszeit und damit die Parkzeit erkannt hat, kann entschieden werden, ob mit derselben oder einer anderen Karte bezahlt werden soll. Der POS stellt sowohl im Falle einer verweigerten Transaktion als auch im Falle einer ausgeführten Transaktion einen Zahlungsbeleg aus. Das Einfahrtsticket ist das einzige gültige Dokument für die Ausfahrt des Fahrzeugs und muss daher bis zur Abholung des Fahrzeugs aufbewahrt werden. Die Folgen, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung des Tickets ergeben, die zu dessen Unlesbarkeit führen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Gastes. Bei Verlust oder Beschädigung des Tickets muss der Gast einen sicheren und dokumentierten Nachweis über den Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkplatz und den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs erbringen. Kann der Nutzer keinen Nachweis über die tatsächliche Parkdauer des Fahrzeugs erbringen, muss er eine Pauschale von € 20 (winde) zahlen. Im Bedarfsfall kann die Notrufnummer (Kundendienst 03451776168) angerufen werden, die auf den Säulen bei der Einfahrt und am Automaten angezeigt wird und über die Sie telefonisch mit einem Mitarbeiter verbunden werden, um das Problem zu lösen.

 

PFLICHTEN UND HINWEISE ZUR NUTZUNG DES PARKPLATZES
Der Gast ist verpflichtet: a) das Fahrzeug ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken, wobei die Türen und die Motorhaube verschlossen sein müssen; b) jeden Platz ausschließlich zum Abstellen eines einzigen Fahrzeugs zu nutzen; c) die interne Beschilderung gewissenhaft zu beachten und die Straßenverkehrsordnung (Gesetzesverordnung Nr. 285/1992) einzuhalten; d) nur Fahrzeuge auf dem Parkplatz abzustellen, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Innerhalb des Parkplatzes ist Schritttempo einzuhalten. Es ist auch strengstens untersagt, Handlungen vorzunehmen, die die sichere Nutzung des Parkplatzes beeinträchtigen könnten. Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind mit äußerster Sorgfalt zu benutzen. Es ist auch verboten: a) in geparkten Fahrzeugen Tiere sowie Wertgegenstände und/oder brennbare Materialien und/oder andere Gegenstände, die aus irgendeinem Grund eine Gefahr darstellen können, zurückzulassen; b) Gegenstände und/oder Materialien jeglicher Art, insbesondere wenn sie brennbar sind, auszuladen und zu lagern; c) das Fahrzeug zu betanken, Reparaturen durchzuführen, es zu waschen und/oder Batterien aufzuladen; d) Fahrzeuge mit undichtem Kraftstofftank oder mit anderen Mängeln abzustellen, die Schäden an den Strukturen des Parkplatzes und/oder an den darin befindlichen Personen verursachen können; e) Fahrzeuge ohne vorgeschriebenes oder genehmigtes Ersatzschild abzustellen; f) Fahrzeuge in Durchgangsbereichen und/oder vor Ausgängen abzustellen. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen behält sich QC Terme S.r.l. das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Gastes zu entfernen.

 

VERWALTUNGSANFORDERUNGEN
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass QC Terme S.r.l. das Fahrzeug für Wartungszwecke im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb des Parkplatzes bewegen kann. Zu diesem Zweck behält sich QC Terme S.r.l. das Recht vor, die erforderlichen Kontrollen durch eigenes Personal durchzuführen. In dem im vorstehenden Absatz genannten Fall ist der Nutzer verpflichtet, den Anweisungen des Personals der Einrichtung Folge zu leisten, damit die oben genannten Kontroll- und Verwaltungsvorgänge rasch durchgeführt werden können.